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In der südwestdeutschen Landeshauptstadt Stuttgart ist es am vergangenen Wochenende erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Die hauptsächlich jungen Unruhestifter setzten sich über die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hinweg und griffen Polizisten tätlich an. Die baden-württembergische Landesregierung möchte diesen Krawallen nun ein Ende setzen und stellt daher ein ungewöhnliches wie konsequentes Maßnahmenkonzept vor.
Stuttgarter Verhältnisse
Nach den wiederholt gewaltvollen Krawallen in Stuttgart greift die Landesregierung nun mit Härte durch. Am vergangenen Wochenende hatten sich mehrere hundert Menschen trotz polizeilicher Maßnahmen nicht an die Verordnungen zur Eindämmung der Covid-19 – Pandemie gehalten. In zahlreichen Fällen verstießen die hauptsächlich jungen Menschen gegen das allgemein gültige Abstandsgebot. Die Freitreppe am Stuttgarter Schlossplatz war dermaßen mit Leuten besetzt, dass sich die Polizei gezwungen sah, gegen die nicht genehmigte Versammlung vorzugehen.
Daraufhin kam es zu einzelnen gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, die innerhalb kurzer Zeit in massive Ausschreitungen ausarteten. Vereinzelt bewarfen die Regelbrecher die Polizeikräfte mit Glasflaschen und anderen Wurfgeschossen. Insgesamt fünf Beamte wurden verletzt, es kam zu einer Vielzahl von Festnahmen.
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobel (CDU) reagierte mit Entsetzen auf die Vorfälle vom letzten Wochenende: „Es ist mir absolut schleierhaft, warum sich immer wieder so viele Menschen an solchen Gewalttaten beteiligen. Zum Glück haben wir nun Maßnahmen beschlossen, die solche Eskalationen in Zukunft verhindern werden.“ Der Politiker bezieht sich dabei auf ein kürzlich vorgelegtes Maßnahmenpaket, das noch diesen Monat für Baden-Württemberg in Kraft treten wird.
Eiserner Besen gegen Krawall
Demnach behält sich die Landesregierung vor, in einzelnen Landkreisen strikte Ausgangssperren zu verhängen, wenn es zu häufig oder zu heftig zu derartigen Ausschreitungen kommt. Richtwert für diese Beschränkungen ist die Krawall-Inzidenz, die sich stark an den Inzidenzwerten zur Eindämmung der Coronapandemie anlehnt.
Ein Landkreis hat fortan mit Einschränkungen zu rechnen, wenn es innerhalb von sieben Tagen unter 100.000 Einwohnern zu einer bestimmten Zahl an Gewalteskalationen kommt. Kommen bei solchen Ausschreitungen Polizeibeamte zu Schaden, steigert das die Inzidenz zusätzlich, und zwar in Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung.
Mehr Ordnung in drei Stufen
Die Landesregierung stuft hier zwischen unterschiedlichen Beschränkungsgraden ab. Ab einer Krawall-Inzidenz von 35 soll im gesamten Landkreis der Ausschank alkoholischer Getränke ausgesetzt werden. Weder gastronomische Betriebe noch der Einzelhandel dürfen dann alkoholhaltige Getränke verkaufen, bevor die Inzidenz nicht mindestens fünf Tage unter dem kritischen Wert liegt.
Steigt die Anzahl von Krawallen trotzdem, tritt die nächste Beschränkungsstufe in Kraft. Vorsorglich sollen dann alle Geschäfte schließen, die im Eingangsbereich mit großen Glasscheiben ausgestattet sind. Zu groß ist die Gefahr, dass diese durch Randalierer eingeschlagen werden. Hilft auch das nicht, kommt die dritte Beschränkungsstufe zum Einsatz. Sie sieht ein komplettes Einfrieren des öffentlichen Lebens vor. Außer Supermärkten und Discountern haben dann nur noch Arztpraxen und Einrichtungen geöffnet, die für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur vonnöten sind. Den Menschen im Landkreis bleibt es untersagt, das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen. Darunter fallen medizinische Notfälle, die Lebensmittelversorgung, die Ausführung von Haustieren und der Weg zur Arbeit, sofern man in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Passierscheine sollen einem Missbrauch vorbeugen.
Ein wandelbares Konzept
Viele Gastronominnen und Gastronomen befürchten, dass sie die neuen Regelungen endgültig ihre Existenz kosten könnten. Corinna L. betreibt seit einigen Jahren ein kleines Lokal in der Stuttgarter Innenstadt. Der Corona-Lockdown trieb sie an den Rand des wirtschaftlichen Ruins. Durch die gerade in Kraft getretenen Lockerungen schöpfte sie neuen Mut für ihre finanzielle Zukunft. „Die nun beschlossenen Anti-Krawall – Regeln machen all meine Hoffnungen zunichte. Ich kann nur hoffen, dass sich die Menschen ab sofort benehmen“, beklagt die 41-jährige.
Währenddessen überlegen führende Politiker von Baden-Württemberg bereits, die neuen Maßnahmen auf weitere Bereiche auszudehnen. So sollen sämtliche Demonstrationen der selbsternannten Querdenker ab sofort aufgelöst werden, wenn eine bestimmte Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegen die Maskenpflicht verstoßen (Maskeninzidenz). Im Wiederholungsfall könnten derartige Demonstrationen und Kundgebungen für einzelne Landkreise für einen festgelegten Zeitraum komplett untersagt werden.
Geordnete Bahnen
Auch im Einzelhandel möchte man mit den neuen Regeln scheinbar hart durchgreifen. Wie aus bislang unveröffentlichten Gesprächsprotokollen hervorgeht, denkt man darüber nach, Kundinnen und Kunden zu sanktionieren, wenn es zu häufig zur Missachtung des Abstandsgebots an den Kassen kommt. In einem solchen Fall sollen die Geschäfte augenblicklich evakuiert werden und ihre Pforten erst am nächsten Geschäftstag wieder öffnen.
Möglich ist außerdem eine Übertragung der Maßnahmen auf den öffentlichen Personenverkehr. Mehrere Schienenunternehmen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den Vorhaben der Landesregierung zu beteiligen. Man erhofft sich dadurch, dass das Ein- und Aussteigen auf baden-württembergischen Bahnsteigen wieder geordnet vonstattengehen kann. Steigen einzelne Fahrgäste zu häufig zu vorschnell in die Züge, fahren die Unternehmen den Bahnhof bis auf weiteres nicht mehr an (Rein-Raus – Inzidenz).
Ausnahmen für Geimpfte
Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) ist von den Vorhaben ebenfalls überzeugt. Allerdings kündigte sie bereits Ausnahmeregelungen für bereits Geimpfte an: „Alle beschlossenen Maßnahmen eignen sich wunderbar dazu, auch die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es wäre nicht verhältnismäßig, Geimpfte in diesen Kampf miteinzubeziehen. Durch ihre Impfung haben sie sich ihre Freiheitsrechte bereits hart zurückerkämpft.“ Geimpften müssen alle bürgerlichen Rechte zuerkannt bleiben. Dazu gehören laut Justizministerium auch die Rechte auf Drängeln, Quetschen und Krawall.
Besonders im heiß diskutierten Fall um die Stuttgarter Freitreppe sollen weitere Personengruppen nicht in die Krawall-Inzidenz miteinfließen. Beispielsweise sollen Vorbestrafte ebenfalls von den neuen Regelungen ausgenommen sein. Da sie bereits im Vorfeld eine Strafe verbüßt hätten, könne man davon ausgehen, dass von ihnen eine geringere Krawallgefahr ausgehe. Sie seien in gewisser Weise gegen Krawall jeglicher Art immunisiert und müssten sich folglich auch an keine Beschränkungen halten. Die Landesregierung ist zuversichtlich, das Problem mit Ausschreitungen im Ländle zügig in den Griff zu bekommen.