Win-Win für alle

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Die zweite selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung steht in den Startlöchern. Momentan können die Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform consul über die eingereichten Themenvorschläge abstimmen. Zur Auswahl steht auch die Idee, Vätern einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub zu garantieren. Die Vorteile dieser Überlegung liegen auf der Hand: die Mütter würden spürbar entlastet, die Väter könnten leichter eine Beziehung zum Kind herstellen. Der Vorstoß bringt uns einer gleicherechtigten Gesellschaft ein gutes Stück näher.

Wir leben in einer fortschrittlichen und gleichberechtigten Gesellschaft? Von wegen. Auch im Jahr 2023 ist Kindererziehung oft allein Sache der Mütter. Sie kümmern sich um den Nachwuchs, sie scheiden aus dem Berufsleben aus und sie sind finanziell abhängig von Männern. Auf der anderen Seite wird es auch den Vätern alles andere als leichtgemacht, diese Strukturen zu durchbrechen und für ihre Familien dazusein. Ein garantierter Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen kann hier einen erheblichen Unterschied machen.

Vorteil für alle

Diese Regelung wäre eine Win-Win – Situation für alle Beteiligten. Das Neugeborene könnte von Anfang an einen starken Bezug zu beiden Elternteilen aufbauen, die Mutter würde bei der schweren Aufgabe der Kinderbetreuung spürbar entlastet und für die Vater-Kind – Beziehung wäre eine solche Auszeit ebenfalls ein Gewinn.

Auch die Arbeitgeber würden vom Vaterschaftsurlaub profitieren. Dauerhaft eingespannt zu sein und das Gefühl zu haben, die Frau mit den Sorgen und der Arbeit zu Hause alleinzulassen, belastet auch die Väter. Wie viel motivierter wären sie, wenn man ihnen gleich zu Beginn ihrer Elternzeit die Zeit gibt, sich an die neue Situation zu gewöhnen, anstatt vorschnell zu Normal überzugehen?

Fortschritt auf dem Papier

Mancheiner mag einen kurzzeitigen Vaterschaftsurlaub für überflüssig halten. Immerhin gibt es bereits seit Jahren flexible Teilzeitmöglichleiten für Mütter und Väter. Zwischenzeitlich kann man die Elternzeiten sogar splitten, damit beide Elternteile abwechselnd für das Kind dasind.

Trotz dieser fortschrittlichen Regelung sieht die Realität in vielen Fällen noch immer anders aus. Das Einkommen der Männer liegt auch heute teilweise erheblich über dem ihrer Frauen. Wer in Elternzeit geht, hängt maßgeblich von der Höhe des Gehalts ab. Bei diesem Ungleichgewicht sind es folglich die Frauen, die zugunsten ihrer Männer auf eine geregelte Erwerbstätigkeit verzichten.

Gemeinsam für’s Kind

Ein garantierter Vaterschaftsurlaub ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden Teilzeitmodellen. Er ermöglicht es allen Vätern, in den ersten zwei Wochen nach der Geburt bei ihren Kindern zu sein. Das stärkt nicht nur die Bindung zwischen den beiden, es ermuntert die Väter außerdem dazu, gemeinsam mit ihren Partnerinnen von den Teilzeitregelungen Gebrauch zu machen.

Die Frauen hingegen würden nicht den Anschluss an die Arbeitswelt verlieren. In vielen Fällen scheiden Mütter heute teilweise für mehrere Jahre aus dem Berufsleben aus. Auf dem freien Markt kann das schnell zum Karrierekiller werden. Auf diese Weise werden viele Frauen vor eine Entscheidung gestellt, die sie nicht treffen müssen sollten. Für eine fortschrittliche und gleichberechtigte Gesellschaft ist das eine Selbstverständlichkeit.


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Die zweite selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung steht in den Startlöchern. Momentan können die Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform consul über die eingereichten Themenvorschläge abstimmen. Spätestens seit dem Sondervermögen für die Bundeswehr beklagen viele einen Kontrollverlust, was mit Steuergeldern geschieht. Ein Vorschlag sieht nun vor, dass die Bürger entscheiden können, dass ihre Steuern nur zivilen Zwecken zugutekommen. Sie vergessen dabei, dass auch die Landesverteidigung ein wesentlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ist.

Notwendige Pflicht

Steuern sind eine lästige Angelegenheit. Für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben sind sie jedoch unverzichtbar. Es ist wichtig, darüber zu reden, was mit dem Steuergeld der Bürger passiert und wofür es ausgegeben wird. Immer wieder gibt es Steuerzwecke, die nicht nur auf Gegenliebe stoßen.

Jüngstes Beispiel für eine solche Kontroverse ist das Sondervermögen für die Bundeswehr. Der Bundestag beschloss mehrheitlich, dass 100 Milliarden Euro in die Bundeswehr fließen, um die Ukraine bestmöglich bei der Verteidigung ihres Landes gegen Russland zu unterstützen. Eine Steuer ist das Sondervermögen zwar nicht, es ist aber offensichtlich, dass das Geld irgendwo herkommen muss.

Es ist fraglich, ob das Sondervermögen für die Bundeswehr von einer Mehrheit in der Bevölkerung unterstützt wird. Da es auf Bundesebene keine Volksentscheide gibt, lassen sich solche Mehrheitsverhältnisse nur erahnen. Schwierige Diskussionen und fiskalpolitische Unzufriedenheit sind aufgrund dieses demokratischen Defizits vorprogrammiert.

Ein Teil des Ganzen

Steuern finanzieren unser gesellschaftliches Zusammenleben. Jeder soll sich solidarisch am Gelingen des Gemeinwesens beteiligen – auch finanziell. Dazu zählen die Kosten von Schulen und Krankenhäusern, aber auch der Bundeswehr. Sie dient der Landesverteidigung und ist daher sinnvoll angelegtes Geld. Man kann sich eine friedliche Welt noch so sehr wünschen, dass wir meilenweit davon entfernt sind, ist leider traurige Realität.

Würden sich einzelne Steuerzahler der Finanzierung der Landesarmee verweigern, würde ein wichtiger Teil unseres Gesellschaftssystems wegbrechen. Die Forderung, Steuergeld ausschließlich für zivile Zwecke einzusetzen, mag edel sein, ignoriert aber den Willen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung, der sich eine gut ausgestattete Bundeswehr wünscht.

Gelebter Neoliberalismus

Es ist wichtig, dass durch Steuern alle Teile unseres Zusammenlebens abgedeckt sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen dennoch ein Mitspracherecht bei diesen Mittelflüssen haben. Hier sind stärkere Beteiligungsmöglichkeiten wünschenswert. Die individuelle Wahlmöglichkeit, was mit dem Geld geschieht, würde jedoch das gesamte Konstrukt infrage stellen.

Eine steuerliche Wahlfreiheit wäre im Grunde nichts anderes als gelebter Neoliberalismus. Das Steuersystem hätte nur noch das Individuum im Blick, das Gemeinwesen würde verschwimmen. Bei einer solchen Handhabung wäre ein solidarisches und friedliches Zusammenleben auf Dauer nicht möglich.


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Die zweite selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung steht in den Startlöchern. Momentan können die Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform consul über die eingereichten Themenvorschläge abstimmen. Weiterhin erhitzt dabei das Gendern die Gemüter vieler Menschen. Das Ansinnen diverser Sprache ist edel, das Mittel aber schlecht gewählt. Ein pauschales System wie Sprache kann niemals alle konstruierten Kategorien überwinden. Das gelingt auch dann nicht, wenn man Sprechweisen in Gesetze gießt. Ein Verbot des Genderns schließt sich also ebenso aus wie die Pflicht zur genderneutralen Sprache.

Eine Fülle an Möglichkeiten

Für manche ist es inzwischen selbstverständlich, andere regen sich bei jeder Sprechpause auf’s neue auf: Das Gendern bringt Diversität auch in die Sprache. Mithilfe des Sternchens, eines Doppelpunkts oder des Binnen-i sollen sich möglichst alle Menschen angesprochen fühlen. Das Problem: Rein formal schafft es die Gendersprache nicht einmal zwei der vielfältigen Geschlechter abzubilden. Sie stößt deshalb so schnell an ihre Grenzen, weil die deutsche Grammatik nur drei Genus kennt.

Wer von „Kund:innen“ spricht, der meint damit alle Menschen, die in einem Geschäft einkaufen. Er spricht im besten Falle aber die weiblichen Vertreterinnen unter ihnen an. Der Doppelpunkt schließt angeblich alle Geschlechter mit ein. Es verwundert bei dieser Argumentation allerdings schon, warum die weibliche Endung dann trotzdem explizit erwähnt wird.

Grenzen von Sprache

Um Diversität wirklich authentisch sprachlich abzubilden, wären mehr geschlechtsanzeigende Suffixe nötig. Jedes erdenkliche Geschlecht bekäme dann seine eigene Endung. Allein die Vorstellung genügt, um zu verstehen, dass das nicht möglich ist.

Geschlechtervielfalt über Sprache zu erzeugen ist grundsätzlich der falsche Weg. Denn Sprache ist ein pauschales Konstrukt, das über Kategorisierungen funktioniert. Bei der Diversität geht es aber genau darum, solche konstruierten Einordnungen zu überwinden. Die Sprache kann gar nicht anders, als die Bemühungen gendersensibler Menschen zunichtezumachen.

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Die vordefinierten Wortendungen und Sprechpausen machen auf die Einordnung einer Person in eine konstruierte Gruppe aufmerksam. Das Gendern betont also jene Unterschiede, die es in einer vielfältigen Welt abzuschaffen gilt. Die Unterschiede werden stattdessen manifestiert und damit über Gebühr betont. Es entsteht eine Art Diversitätsparadox, weil sich das Gendern einerseits über etablierte Sprachregelungen hinwegsetzt und dadurch andererseits seinem eigentlichen Ziel zuwiderläuft.

Das alles macht das Gendern zu einer äußerst fragwürdigen Angelegenheit. Eine Bedrohung ist es dadurch aber lange nicht. Gefährlich wird es erst, wenn es für den Sprachgebrauch fest geregelt wird. Sprache entwickelt sich über die Zeit, das Gendern aber kam quasi über Nacht. Sprachregeln haben im Gesetz nichts zu suchen. Der Versuch, Sprache über Gesetze zu regeln ist staatliche Übergriffigkeit in Reinform und die absurdeste Perversität, die man Sprache antun kann.

Das gilt in die eine wie in die andere Richtung. Auch wer Gendern per Gesetz verbieten will, vergreift sich an unserer Sprache. Notwendig ist nicht ein Verbot des Genderns, notwendig ist keine gesetzliche Festschreibung desselben.


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