Bessere Zeiten

Lesedauer: 7 Minuten

Freitag, 31. März 2023, 19:59:55…56…57…58…59…

*gong*

Hier ist das Erste Deutsche Fernsehen mit der Tagesschau.

Daaa-da. Da-da-da-daaa! Heute im Studio: Judith Rakers.

Guten Abend, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur Tagesschau.

Verlängerung des Lockdowns

Nach einer erneuten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder haben sich die Beteiligten auf eine Verlängerung des Lockdowns um vier Wochen verständigt. Das war das Ergebnis nach mehr als sechs Stunden Beratung im Kanzleramt. Erste Geschäftsöffnungen sollen demnach frühestens Ende April möglich sein.

Der derzeitige Weihnachtslockdown ist mit bisher gut vier Monaten ungewöhnlich lange. In den vergangenen Jahren waren zumindest zeitweise vorsichtige Lockerungen ermöglicht worden. Weil die Infektionszahlen seit Wochen zwar stagnieren, aber nicht sinken, ließ man in den vergangenen Monaten gastronomische Betriebe, Kultureinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels konsequent geschlossen.

Neuer Impfstoff

In mehreren europäischen Ländern steht ein neuartiger Impfstoff gegen das Coronavirus kurz vor der Zulassung. Das Präparat der deutsch-französischen Firma Bon Triage ist laut Hersteller in so großer Menge verfügbar, dass es innerhalb weniger Wochen an weite Teile der Bevölkerung verimpft werden könne. Kritiker werfen dem Unternehmen eine mangelhafte Teststrategie vor und bezweifeln die Effektivität des Wirkstoffs. Bon Triage selbst verwahrt sich gegen solche Vorwürfe. Das Unternehmen wies darauf hin, dass der neue Impfstoff bei 30- bis 50-jährigen zuverlässig dafür schütze, im Falle einer Corona-Erkrankung den Geruchs- und Geschmackssinn zu verlieren.

Corona-Abschluss an Hochschulen und Universitäten

An mehreren deutschen Hochschulen und Universitäten feierten hunderte Bachelor-Studierende heute ihren Abschluss. Die meisten der Absolventinnen und Absolventen hatten ihr Studium vor drei Jahren zu Beginn des ersten coronabedingten Lockdowns begonnen. Im Gegensatz zu den höheren Semestern sind die heutigen Abgängerinnen und Abgänger nie in den Genuss eines regulären Studienbetriebs gekommen.

In virtuellen Graduierungsfeiern blickten Studierende sowie Professorinnen und Professoren auf drei außergewöhnliche Jahre zurück. Während vor allem die Dekaninnen und Dekane, aber auch vereinzelt Studierendenvertretungen, die gute Organisation des Studiums in der Pandemie lobten, übten verschiedene bildungsnahe Institutionen deutliche Kritik. Gerade einmal 5 Prozent der aktuellen Studierendengeneration konnte ihr Studium in der vorgeschriebenen Regelzeit absolvieren. Fast die Hälfte hatte bereits im Vorfeld aufgegeben.

Neue Virusmutation

In mehreren deutschen Gesundheitszentren wurde innerhalb der letzten 24 Stunden die neue hochansteckende Mutation des Coronavirus nachgewiesen. In insgesamt 428 Fällen von Infektionen handelt es sich um die neue Mutante. Die Mutation mit dem Namen Sars-CovRV:$!794<ß trat erstmalig vor zwei Wochen in Aserbaidschan auf und breitete sich von dort rasend schnell bis nach Europa aus.

Seit Ausbruch der Pandemie vor drei Jahren ist die neue Mutation bereits die 42.322., die Forscher sicher identifizieren konnten. Sie gehen aber von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Fundierte Aussagen bezüglich der Wirksamkeit bisher erforschter Medikamente und Impfstoffe gegen die Mutante können die Forscher noch nicht treffen.

Trumps politische Zukunft

Mit der Ankündigung, im kommenden Jahr wieder zu den Präsidentschaftswahlen anzutreten, hat der frühere US-Präsident Donald Trump ein politisches Beben in den Vereinigten Staaten ausgelöst. Laut eigener Aussage fühlt sich der 76-jährige dazu berufen, die USA aus dem Zustand einer – Zitat – „tiefen politischen Lähmung“ zu befreien.

Die Aussicht auf eine erneute Kandidatur Trumps sorgte besonders bei den Demokraten für Aufruhr. Interimspräsidentin Kamala Harris sprach von einer politischen Katastrophe. Sie merkte an, dass sich das Land keine weiteren vier Jahre mit Trump als Präsident leisten könne. Vertreter des republikanischen Lagers warfen ihr hingegen vor, Trumps Ansage dazu zu missbrauchen, die angespannte politische Lage weiter schlechtzureden. Harris hatte das Präsidentenamt vor vier Wochen interimsweise übernommen, nachdem Präsident Joe Biden plötzlich verstorben war.

Keine Kanzlerkandidatur 2025

Auf der heutigen Pressekonferenz zur Lage der Nation hat sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel zu ihrer politischen Zukunft geäußert. Sie kündigte an, bei der Bundestagswahl im Jahr 2025 nicht mehr für das Amt der Regierungschefin anzutreten. Es sei „Zeit für einen politischen Wechsel“, so Merkel wörtlich.

Die Opposition meldete große Zweifel an, dass Merkel das Kanzleramt nach dann insgesamt zwanzig Jahren tatsächlich verlassen würde. Führende Politiker von AfD, FDP und Linkspartei wiesen darauf hin, dass die Frage der Nachfolge Merkels noch völlig ungeklärt sei. Sie befürchten, dass Merkel, wie bereits vor zwei Jahren, die schwere Krise des Lands sowie den Mangel an potentiellen Nachfolgern dazu ausnutzen würde, an der Macht zu bleiben.

Die Union dementierte diese Vorwürfe währenddessen. Mehrere Politiker haben bereits Interesse an Merkels Nachfolge angemeldet, darunter Generalsekretär Philipp Amthor, Gesundheitsminister Jens Spahn sowie BlackRock-Vorstand Friedrich Merz.

Wettervorhersage

Und hier nun die Wettervorhersage für morgen, Samstag den 1. April.

Hoher Luftdruck bestimmt weiterhin unser Wetter und sorgt für klares, aber mitunter eisiges Wetter. Vor allem im Sauerland und in der Eifel wird die Nacht zwar sternenklar, dafür aber klirrend kalt. Die Temperaturen variieren zwischen -17 bis 0 Gad. Am Tag bleibt das Wetter vorerst fast unverändert. Im Nordwesten teilweise zweistellige Minusgrade, am Kaiserstuhl leichte Plusgrade.

In den kommenden Tagen deutet sich ein deutlicher Wetterumschwung an. Bis Dienstag ist mit frühsommerlich warmen Temperaturen zu rechnen, im Raum Köln werden bis zu 35 Grad im Schatten erwartet. Besonders am Wochenende und zu Beginn der nächsten Woche besteht aufgrund des Tauwetters starke Hochwassergefahr. In Teilen Deutschlands wird gleichzeitig vor Waldbränden gewarnt.

Um 23:15 Uhr meldet sich Caren Miosga mit den Tagesthemen. Sie beschäftigt sich heute mit folgenden Themen: Zählfehler bei den Corona-Mutationen? Warum die wahre Zahl an Mutanten weitaus höher liegen könnte. Außerdem führt sie ein Exklusiv-Interview mit SPD-Chef Karl Lauterbach. Der Spitzenpolitiker verrät, wie er seine Partei bei den kommenden Wahlen wieder in die Landtage von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führen will, aus denen sie vor zwei Jahren ausgeschieden sind.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

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Tempolimit nur so halb

Lesedauer: 7 Minuten

Im vorletzten Jahr starben mehr als 400 Menschen durch Verkehrsunfälle auf deutschen Autobahnen. Damit setzte sich der Trend einer steigenden Opferzahl fort. Trotzdem protestieren viele gegen ein generelles Tempolimit auf der Autobahn. Dem Parlament ist es bisher nicht gelungen, ein solches gegen den enormen Widerstand einzuführen. Ein Kompromiss des Bundesverkehrsministeriums soll nun Abhilfe schaffen. Ein Tempolimit wird zwar eingeführt, doch jeder hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Ein guter Kompromiss?

Karl Lauterbach mag mit seinem Vorstoß für die Widerspruchslösung bei der Organspende vergangenen Monat im Bundestag gescheitert sein. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmten für die Entscheidungslösung, die unter anderem die Grünen-Vorsitzende Annalena Bearbock befürwortet. Ganz vom Tisch ist das Konzept „Widerspruch“ allerdings nicht. Jüngst konnten sich führende Verkehrspolitiker mit einem ähnlichen Anliegen in Bezug auf das hochumstrittene Tempolimit auf deutschen Autobahnen durchsetzen. Obwohl Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) immer wieder betonte, er sei gegen ein generelles Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde, musste er dem Kompromiss zähneknirschend zustimmen.

Dieser sieht vor, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Sachen auf Autobahnen zwar ab sofort in Kraft tritt, geschädigte Autofahrer allerdings jederzeit die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen diese Regelung einzulegen. So soll unter anderem gewährleistet werden, dass jeder deutsche Autofahrer frei und ohne jede Einmischung von außen sein Fahrzeug führen kann. Wer nicht widerspricht, muss sich natürlich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten.

Ein wünschenswerter Effekt

Die Verkehrspolitiker sahen dringenden Handlungsbedarf. Immerhin ist überhöhte Geschwindigkeit die häufigste Ursache für tödliche Verkehrsunfälle. Auf Autobahnen gäbe es zwar die wenigsten Unfälle dieser Art, aber die meisten tödlichen. Angelehnt an die Widerspruchslösung bei der Organspende wollen die Abgeordneten nun die Anzahl der Todesfälle auf deutschen Autobahnen drastisch reduzieren.

Die Idee hinter der neuen Verkehrsregel ist simpel: In Ländern, in denen der Organentnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, steigt die Zahl an erfolgreichen Organtransplantationen kontinuierlich. Die wenigsten Menschen in diesen Ländern widersprechen einer Organspende. Die Verkehrspolitiker erhoffen sich eine ähnliche Entwicklung beim Tempolimit. Wenn möglichst wenige Menschen aktiv widersprechen, kann sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen gesellschaftlich etablieren.

Fortsetzung folgt?

Die Abgeordneten sind sich einig: Sie haben einen guten Kompromiss gefunden. Einerseits tragen sie der hohen Zahl an Verkehrstoten Rechnung, andererseits zwingen sie niemanden, mit weniger als 200 Kilometern pro Stunde über die Autobahn zu brettern. CDU-Abgeordnete Claudia Höckers ist sich sicher: „Mit diesem Beschluss haben wir der Debatte eine Menge an Zündstoff entnommen.“

Auf Drängen der Union ist nun eine Ausweitung der Regelung auf alle deutschen Straßen im Gespräch. So sollen auf ausgewählten Streckenabschnitten die Verkehrsschilder, die auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit hinweisen, probeweise mit einem grünen statt einem roten Rand versehen werden. So ist ersichtlich, ob die Begrenzung für alle Verkehrsteilnehmer gilt oder nur für solche, die nicht widersprochen haben.

Ein einfaches Prozedere

Der tatsächliche Widerspruch kann bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Entsprechende Antragsformulare gibt es außerdem bei den meisten Beerdigungsinstituten sowie auf der Internetseite der Landesverkehrsministerien und des Bundesministeriums. Die weitere Prozedur ist mit dem Verfahren beim Widerspruch zur etwaigen Organspende vergleichbar. So muss der Widersprecher im weiteren Verlauf eine Stellungnahme von mindestens 1.000 Wörtern formulieren und sich bei einer öffentlichen Anhörung zu seinem Widerspruch äußern. Die schriftliche Stellungnahme darf nicht von Dritten verfasst werden und ist mit einer eidesstattlichen Versicherung zu beglaubigen.

Die öffentliche Anhörung findet in der Regel vor dem Bezirksamtsgericht statt. Der Anhörung wohnen neben dem Widersprecher und einem unabhängigen Richter auch ein Beauftragter des zuständigen Landesverkehrsministeriums sowie 100 zufällig ausgewählte Zuschauer bei, deren nahe Angehörige bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind. Der Tempolimit-Gegner hat das Recht auf einen rechtlichen Beistand, nicht aber den Anspruch darauf. Alle zugelassenen Anwesenden haben die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. So können die Zuschauer das Anliegen des Widersprechers kritisch hinterfragen und auf seine Ernsthaftigkeit überprüfen.

Am Ende der Verhandlung muss der Antragssteller zudem sein bestes Stück zur Schau stellen. Der geschulte Mitarbeiter des Ministeriums nimmt dann Maß. So soll verhindert werden, dass der Antragssteller nicht nur deswegen über die Autobahn preschen will, um die Winzigkeit besagten Körperteils zu kompensieren. Die gesetzlichen Mindestlängen gibt jedes Bundesland gesondert vor. Dies rief besonders bei männlichen Abgeordneten Unmut hervor, die diesen Teil der Regelung kritisieren. CSU-Mann Joseph Gerstmaier ist entrüstet: „Hier wird aktiv das Klischee befördert, dass manche Bundesdeutsche ein größeres Gemächt haben als andere, gestaffelt nach Bundesland. Dabei wissen doch alle, dass wir Bayern…Sie wissen, was ich meine.“

Widerspruchslösung ohne Widerspruch

Effektiv trat die neue Regelung zu Jahresbeginn in Kraft. Die Resonanz darauf ist unterschiedlich. Von den prognostizierten 5 Millionen zu erwartenden Anträgen bereits im ersten Monat des Jahres gingen bei den zuständigen Behörden bundesweit gerade einmal vierzehn solcher Anträge ein. Grundlage für die verfehlte Prognose waren entsprechende Bekundungen von Tempolimit-Gegnern in sozialen Netzwerken. Offenbar halten es viele Skeptiker allerdings für einfacher, sich an eine Höchstgeschwindigkeit zu halten, anstatt die Mühlen der Bürokratie zu durchlaufen.

Von den eingegangenen Anträgen mussten zehn bereits im Ansatz abgelehnt werden, weil die schriftlichen Stellungnahmen nicht den geforderten Kriterien entsprachen. So schafften es rund 70 Prozent der Antragssteller bisher nicht, mehr als drei Sätze zu ihrem Anliegen zu formulieren. In allen vorliegenden Anträgen wiesen die Stellungnahmen zudem eklatante Mängel in Bezug auf Rechtschreibung und Zeichensetzung auf. Experten führen das auf eine Verrohung nicht nur der deutschen Sprache, sondern insbesondere der deutschen Rechtschreibung im Internet zurück. Sofern die Gründe für den Widerspruch aus den Stellungnahmen ersichtlich wurden, erinnerten sie in den meisten Fällen eher an die Kommentarspalte von sozialen Netzwerken. Fast die Hälfte der Antragssteller versahen ihre schriftlichen Ausführungen mit Emojis.

Es geht um Menschenleben

Eine kürzlich durchgeführte Straßenumfrage lieferte ein ganz neues Bild. Von den 155 zufällig befragten Passanten konnten gerade einmal zwei etwas mit der Widerspruchslösung in Bezug auf eine Höchstgeschwindigkeit anfangen. Alle anderen Befragten gingen schulterzuckend weiter oder dementierten, jemals etwas von einer solchen Regelung gehört zu haben. Anscheinend hat die neue Gesetzeslage noch nicht die Algorithmen von facebook & Co. erreicht und konnte somit auch noch nicht in die Blase mancher Menschen vordringen.

Trotzdem gaben gut zwei Drittel der Befragten an, sie stünden einem Tempolimit zwar skeptisch gegenüber, würden einer solchen Regelung allerdings nicht aktiv widersprechen. Die meisten begründeten das mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand oder schlichten ethischen Bedenken. So ist die Grafikdesignerin Lydia Schulz (Name geändert) besorgt: „Ein generelles Tempolimit halte ich zwar für nicht sinnvoll, aber trotzdem habe ich Skrupel, dem zu widersprechen. Es geht hier immerhin um Menschenleben.“

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