Gottlose Typen

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Am 13. Dezember gab es im Plenum des Deutschen Bundestags eine vortreffliche Gelegenheit, die Demokratie gegen die extreme Rechte zu verteidigen. Sie wurde nicht genutzt. Stattdessen verbündeten sich CDU und CSU mit der AfD, um eine unliebsame Vizepräsidentin zu stürzen. Das unverblümte Paktieren mit den Feinden der Demokratie hat damit endgültig den Bundestag erreicht. Wieder einmal betätigen sich konservative Kräfte als Steigbügelhalter von Hass und Hetze.

Brüder im Geiste

Die Brandmauer der CDU gegen die AfD – Es wird viel über sie geredet, aber bis zum heutigen Tage hat sie niemand jemals gesehen. Seit dem 13. Dezember 2023 gehört sie endgültig ins Reich der Märchen und Mythen. Denn an diesem Tag kam es auch im Bundestag zum Dammbruch bei der Unionsfraktion. Zum ersten Mal machten die Abgeordneten von CDU und CSU gemeinsame Sache mit der AfD. Auf der Tagesordnung stand: Absetzung der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Der Vorstoß der rechten Seite des Parlaments war durchsichtig und schamlos. Auch zwei separate Anträge ändern an der geistigen Nähe der beiden Parteien nichts. Nach wiederholten rhetorischen Ausfällen von Parteichef Friedrich Merz in diversen Talkshows ist diese ideologische Verwandtschaft nun auch auf Bundesebene protokolliert.

Die Zusammenarbeit von CDU und AfD reicht schon einige Jahre zurück. Bereits Anfang 2020 geriet die ehemalige Volkspartei in die Kritik, weil sie Thomas Kemmerich von der FDP mithilfe der AfD ins Amt des Ministerpräsidenten von Thüringen hievte. Damals wie heute ging es nicht um die Sache. Auch vor knapp vier Jahren war es das einzige Ziel der Rechtsextremen und ihrer willigen Helfer, einen linken Politiker aus dem Amt zu drängen. Nur die Mehrheitsverhältnisse des 20. Deutschen Bundestags verhinderten diesmal das Gelingen dieses perfiden Plans.

Es war das erste Mal, dass die Union auf Bundesebene mit der AfD gemeinsame Sache machte. Und auch wenn sie einen eigenen Antrag einbrachte und sich damit nur indirekt zum Vorstoß der AfD bekannte: Es ging nicht um ein Sachthema, bei dem es zufällige Schnittmengen gab. Es ging nicht um Migrationspolitik, bei der die Haltung der CDU schon lange vor Entstehen der AfD klar war. Es ging auch nicht um den Bau von Windkrafträdern, bei dem die Union schon immer eine ähnlich kritische Position einnimmt wie die extreme Rechte. Es ging nicht um Steuersenkungen oder Sozialabbau. Es ging um das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag und dessen Konzeption. Gemeinsam mit der AfD wagte die Union einen Angriff darauf, um der politischen Linken eins auszuwischen.

Petra Pau bleibt

Während die AfD erwartungsgemäß hart auf die Tränendrüse drückte und sich wieder einmal darüber beschwerte, dass sie seit nunmehr sechs Jahren keinen Vizepräsidenten entsenden darf, berief sich die Union auf eine angebliche Regelungslücke in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags. Diese biete keine Handhabe für den Fall, dass eine Fraktion sich auflösen muss wie es bei der Linken momentan der Fall ist.

Beide Argumentationen sind hanebüchener Blödsinn. Keine Fraktion wird bevorzugt oder benachteiligt und auch die Geschäftsordnung des Bundestags ist im vorliegenden Fall eindeutig: Die Vizepräsidenten werden für die gesamte Wahlperiode gewählt. Ihre Amtszeit endet mit der Neuwahl des Bundestags. Für eine erfolgreiche Wahl ist in den ersten beiden Wahlgängen eine absolute und ab dem dritten Wahlgang eine relative Mehrheit nötig. Was die Union mit ihrem Antrag also anstrebt, ist keine notwendige Ergänzung zur Geschäftsordnung, sondern eine zusätzliche Regelung. Ob das in der laufenden Legislatur überhaupt möglich ist, bleibt fraglich.

Stilloser Grenzübertritt

Es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass Petra Pau im Amt bleibt. Ihre Wiederwahl am 26. Oktober 2021 reicht dazu aus. Es ist aber auch aus menschlicher Sicht ein Unding, ihr die Legitimation für eines der höchsten Staatsämter im Land abzusprechen. Sie gehört dem Bundestag seit 1998 ununterbrochen an, hat sechsmal ein Direktmandat erworben und ist seit siebzehn Jahren Parlamentsvizepräsidentin.

Die Umstände ihrer ersten Wahl in dieses Amt 2006 spielen ebenfalls eine Rolle. Nachdem ihr Fraktionskollege Lothar Bisky in vier Wahlgängen durchfiel, erhielt sie beim ersten Anlauf die benötigte Stimmenzahl – möglicherweise auch aus den Reihen von CDU und CSU. Keine andere Politikerin der Linken bekommt so häufig Applaus der konservativen Fraktion wie Petra Pau. Wie tief die Gräben zwischen Union und der Linken weiterhin verlaufen, überrascht also schon sehr.

Thüringen 2.0

Eines ist jedoch völlig klar: Seit der Vorstellung des BSW um Sahra Wagenknecht war es nur eine Frage der Zeit, bis die AfD die Auflösung der Linksfraktion ausnutzt, um sich einmal mehr als Opfer der bösen Demokraten zu inszenieren. Erneut hatten es die Rechtsextremen auf lupenrein demokratische Verfahren abgesehen, um diese zu dekonstruieren und letztendlich zu delegitimieren. Sie halten nichts von fairen Wahlen und Abstimmungen. Ginge es nach der AfD würde der Parlamentsvorsitz künftig nach Gutdünken berufen und abgesetzt werden – je nach politischer Wetterlage.

Es ist erschreckend, dass sie dabei so engagierte Schützenhilfe von der Union bekommen haben. Dieses beherzte Nachtreten der Konservativen ist fast noch schlimmer als der Erstangriff der extremen Rechten. Anders als in Thüringen 2020 musste die AfD dieses Mal nicht einmal eine Falle stellen, um die Union zu ködern.


Mit der Debatte am Abend des 13. Dezembers haben sich CDU und CSU eindeutig positioniert. Um den politischen Gegner zu schwächen, sind sie im Zweifelsfalle dazu bereit, demokratische Grundsätze zu unterwandern und sich mit den schlimmsten Feinden der rechtsstaatlichen Grundordnung gemeinzumachen. Sollten sich die aktuellen Umfragewerte für die ostdeutschen Bundesländer bei den Landtagswahlen im Herbst bewahrheiten, sieht es zapfenduster aus für unser Land.

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Weniger Sitze, weniger Repräsentanz

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Der Bundestag wächst von Wahl zu Wahl. Seit Jahren liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, wie der XXL-Bundestag wieder auf eine nachvollziehbare Größe geschrumpft werden kann. Die Regierungen der letzten Jahre waren allesamt nicht in der Lage, auch nur eines der Konzepte umzusetzen. Die Ampelkoalition hat nun eine konkrete Reform vorgelegt. Die Pläne sind mehrheitsfähig und werden den Bundestag wahrscheinlich auch verkleinern. Mit einer repräsentativen Demokratie sind sie nicht vereinbar.

In der laufenden Wahlperiode beherbergt die Reichstagskuppel 736 Abgeordnete – so viele wie nie zuvor. Die Zahl an sich ist absurd hoch. Indessen wird auch den Abgeordneten das Problem immer klarer, weil ihnen allmählich der Platz ausgeht. Zu den Sitzen im Plenarsaal kommen nämlich auch die Büros, die den Volksvertretern zustehen. Die GroKo hat echte Anstrengungen zur Verkleinerung des Parlaments eher blockiert als aktiv daran mitgewirkt. Nun will die Ampelregierung ihr Glück versuchen und eine wirksame Wahlrechtsreform zustandebringen. Als Grüne und FDP noch in der Opposition waren, klangen ihre Ideen zumindest vielversprechend.

Schwarzer Peter für die CSU

Davon geblieben ist kaum etwas. Die vorgelegte Reform benachteiligt eine Partei ganz besonders und ist nicht dazu geeignet, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Bundestags zu stärken. Denn im Kern wollen die Regierungsfraktionen sämtliche Überhangmandate abschaffen. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll sie fortan auf die Zusatzmandate verzichten. Ausgleichsmandate erübrigen sich bei dieser Sitzezuteilung.

Den schwarzen Peter zieht dabei die CSU. Es verwundert daher kaum, dass gerade diese Partei gegen die Pläne von SPD, Grünen und FDP auf die Barrikaden geht. Es ist fraglich, ob sie das auch tun würde, wenn einer anderen Partei so übel mitgespielt würde. Dennoch ist der Protest der bayrischen Volkspartei berechtigt.

Die Abschaffung der Überhangmandate bedeutet im Zweifel nämlich, dass nicht mehr der stimmenstärkste Kandidat eines Wahlkreises in den Bundestag einzieht. Ein starkes Erststimmenergebnis wäre fortan keine Eintrittskarte ins Parlament mehr. In einem mittlerweile so diversifizierten Spektrum von Parteien, die Aussichten auf einen Einzug in den Bundestag haben, ist diese Entscheidung völlig verfehlt. Manche Wahlkreise gelten schon bei Ergebnissen von um die 20 Prozent als gewonnen. Mit der vorgelegten Reform könnten sogar Kandidaten mit noch niedrigerem Ergebnis als Gewinner hervorgehen, obwohl sie das eigentlich gar nicht sind. Repräsentanz kann man so etwas dann nicht mehr nennen.

Das Ende der zwei Stimmen?

Einerseits bringt diese Methode das Gleichgewicht von Erst- und Zweitstimme aus der Balance. Andererseits nimmt sie potenziell Einfluss auf die Wahlentscheidung des Einzelnen. Künftig werden sich die Wählerinnen und Wähler genauer überlegen, ob sie dem Kandidaten ihres Vertrauens die Stimme geben oder lieber dem Vertreter einer anderen Partei, weil ihre erste Wahl wahrscheinlich sowieso nicht in den Bundestag einziehen wird.

Die aktuelle Wahlrechtsreform ist daher unvollständig. Die Abgeordneten in Berlin sollten sich ehrlichmachen und in diesem Zuge das Zwei-Stimmen – Wahlsystem komplett über Bord werfen. Damit würde die Repräsentanz des Wahlergebnisses wiederhergestellt werden, weil der Kandidat der stärksten Partei aus einem Wahlkreis wahrscheinlich in den Bundestag einziehen würde.

Kleine Parteien im Nachteil

Doch ein Wahlsystem mit nur einer Stimme ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Zwar würde weiterhin die Parteienstimme die Sitzverteilung im Bundestag bestimmen und auch die Zustimmung in den jeweiligen Wahlkreisen für die Abgeordneten eine Rolle spielen, unter der Methodik würde aber die Bindung zwischen Wähler und Mandatsträger leiden. Als „Gewählte“ könnte man die Abgeordneten dann nur noch mit zwei zugedrückten Augen bezeichnen, immerhin standen sie persönlich nie zur Wahl. Sie profitieren andererseits auch indirekt von der Zustimmung zu ihrer Partei aus anderen Wahlkreisen. Läuft eine Partei in einem Wahlkreis mit einem besonders beliebten Politiker auf und wählen dort überdurchschnittlich viele Menschen diese Partei, dann hat das auch Auswirkungen auf mögliche Abgeordnete in weit entfernten Wahlkreisen.

Auch wenn das Ein-Stimmen – Wahlrecht die Repräsentanz im Bundestag weniger verzerren würde als die vorgelegte Wahlrechtsreform, hat es noch einen weiteren nicht zu unterschätzenden Makel. Es würde nämlich besonders die kleineren Parteien benachteiligen. Die Linke beispielsweise profitiert von jeher von einer hohen Zustimmung in einzelnen Wahlkreisen. Mehr als einmal hat die Grundmandatsklausel der Partei den Einzug in den Bundestag gesichert. Solche Parteien hätten es künftig schwerer, authentische Kandidaten aufzustellen, wenn ein Einzug in den Bundestag unwahrscheinlich ist.

Symptombekämpfung

Will die Regierung die repräsentative Demokratie nachhaltig erhalten, so wird ihr nichts anderes übrigbleiben als über einen Neuzuschnitt der Wahlkreise nachzudenken. Zugegeben platzen viele Wahlkreise schon heute aus allen Nähten, aber zumindest ließe sich auf diese Weise am ehesten die Repräsentanz im Bundestag beibehalten. Sicher ist, dass die Zahl der Abgeordneten bei einer Vergrößerung der Wahlkreise zwangsläufig zurückginge, weil weniger Wahlkreise vertreten werden müssten. Gleichzeitig ließe sich so das Problem mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten lösen: Wenn es weniger Wahlkreise zu gewinnen gibt, können auch weniger von ihnen zusätzliche Mandate erzeugen.

Das Herumdoktern an Wahlrechtssystemen ist und bleibt aber reine Symptombekämpfung. Die Politiker in Berlin sollten sich lieber darauf konzentrieren, die weitere Diversifizierung des Parteienspektrums zu bremsen. Es ist nämlich maßgeblich die steigende Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien, die das stetige Anwachsen des Parlaments maßgeblich begünstigen. Sahnt eine Partei regional ab, könnte ihr die bittere Konkurrenz mit einer anderen Partei in anderen Wahlkreisen schwer auf die Füße fallen.


Die Pluralität von Meinungen ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Solange die Regierung aber keine Politik aus einem Guss liefert, werden sich manche Menschen immer benachteiligt fühlen. Grenzt man bestimmte Sichtweisen zusätzlich aus, schafft man neue Parteien, deren Bestehen auf mehreren Ebenen schädlich für die Demokratie ist. Es gibt einen Grund dafür, warum es in der Bundesrepublik über Jahrzehnte nur drei Fraktionen im Deutschen Bundestag gab. Keiner will in die 60er oder 70er Jahre zurück. Aber vielleicht täte uns ein politischer Stil ganz gut, der an die erfolgreichsten Jahre der zweiten deutschen Demokratie angelehnt ist.


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Ohne Ausgleich

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Präsidiales Dilemma

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Als die AfD vor knapp zwei Jahren den FDP-Politiker Thomas Kemmerich ins Amt des thüringischen Ministerpräsidenten hob, löste sie damit einen medienträchtigen politischen Skandal aus. Zur anstehenden Wahl des Bundespräsidenten geht die Rechtsaußen-Partei noch einen Schritt weiter. Mit Max Otte nominierte sie dieses Mal sogar einen Kandidaten, welcher der AfD nicht angehört. Mit der Kandidatur treibt die AfD den groß angekündigten Spaltpilz in die CDU. Die ehemalige Volkspartei muss sich entscheiden, ob sie die Intrigen der AfD mitmacht oder ob sie unbeirrt am demokratischen Weg festhält.

Inszenierung mit Ansage

Bei der Wahl des Bundespräsidenten 2017 wollte Die Linke mit der Nominierung des Armutsforschers Christoph Butterwegge ein wenig Spannung in die Angelegenheit bringen. Damals war klar, dass GroKo-Kandidat Frank-Walter Steinmeier mit nahezu 100 Prozent der Stimmen gewählt werden würde, wenn keine halbwegs wählbare Alternative anträte. Die übrigen Kandidaten waren so oder so zum Scheitern verurteilt. Auch Christoph Butterwegge scheiterte grandios am Konsenskandidaten. Trotzdem gelang es den Linken, den übrigen Mitgliedern der Bundesversammlung wenigstens ein paar Stimmen für ihren Kandidaten abzuluchsen.

Um Spannung im Wahlkampf geht es der AfD fünf Jahre später sicher nicht. Die Nominierung von Max Otte bei der anstehenden Wahl des Bundespräsidenten ist der aussichtsreiche Versuch der Rechtspopulisten, den groß angekündigten Spaltpilz in die CDU zu treiben. Die Personalie Otte ist der Rechtsaußen-Partei egal, entscheidend ist, dass er CDU-Mitglied ist.

Bekanntes Muster

Mit der Aufstellung des abtrünnigen CDU-Mannes setzt sich ein bekanntes und vielfach erprobtes Muster der AfD fort. Bereits 2016, mitten in der Flüchtlingskrise, sonderte sich Erika „The Joker“ Steinbach durch äußerst umstrittene Äußerungen von ihrer Partei ab. Letztendlich verließ sie die CDU und gehörte die letzten Monate ihrer Bundestagskarriere dem hohen Haus als fraktionslose Abgeordnete an. Danach machte sie als Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus – Stiftung von sich reden.

Ein weiteres Sorgenkind der CDU wäre vor wenigen Monaten beinahe in den Bundestag eingezogen. Hans-Georg Maaßen fiel bereits als Chef des Verfassungsschutzes negativ auf, weil er die Hetzjagden in Chemnitz relativierte und sich wiederholt wohlwollend zur AfD äußerte. Auch eine Koalition mit den Rechten schloss er nicht aus. Mit ihm wäre faktisch ein AfD-Mann mehr in den Bundestag eingezogen. Das haben die Wählerinnen und Wähler aus seinem Wahlkreis aber mehrheitlich verhindert.

Der immer wieder aufkommende Applaus aus den Reihen der CDU ist das beste, was der AfD passieren kann, um ihre politischen Ziele zu erreichen. Der Partei geht es nicht um Spannung im Wahlkampf oder darum, einen besonders geeigneten Kandidaten aufzustellen. Der AfD geht es einzig darum, im Gespräch zu bleiben und den Parlamentsbetrieb und die Verfassung insgesamt lächerlich zu machen.

Parlamentarische Bühne

Die Nominierung Ottes reiht sich nahtlos ein in eine Serie aus ähnlichen durchsichtigen Inszenierungen. In der zurückliegenden Wahlperiode machten sich die Abgeordneten der AfD einen Heidenspaß daraus, Hammelsprünge noch und nöcher zu provozieren. In auffallender Regelmäßigkeit zweifelte sie zu später Stunde die Beschlussfähigkeit des Hauses an. In der Folge mussten alle Abgeordnete zur Zählung den Plenarsaal verlassen, was die Sitzung künstlich in die Länge zog. Konnte selbst die AfD die mehrheitliche Anwesenheit der Abgeordneten nicht ernsthaft in Zweifel ziehen, zog die Fraktion gerne mal spontan aus dem Plenarsaal, um eine unliebsame Abstimmung zu torpedieren. Dieses beinahe kindische Schmierentheater am 14. Dezember 2018 scheiterte am Zusammenhalt der demokratischen Fraktionen.

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14. Dezember 2018: Die AfD missbraucht das Parlament erneut als Bühne für ihre Inszenierungen.

Ein Fall für die Geschichtsbücher ist auch die Wahl des Ministerpräsidenten von Thüringen am 5. Februar 2020. Die Höcke-Fraktion lockte ihre willigen Helfer aus CDU und FDP geschickt in eine Falle, um die Wiederwahl des beliebten Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) zu verhindern. Spätestens nach diesem Vorfall war klar, dass es viel zu kurzsichtig ist, der AfD lediglich ein paar dumme rassistische Zwischenrufe und Interviewsequenzen zuzutrauen. Diese Partei spaltet mit ihren Parolen nicht nur die Gesellschaft, sie greift mit ihren Inszenierungen das Parlament als die Herzkammer der Demokratie direkt an.

Präsidiales Dilemma

Natürlich könnte man jetzt den Wähler dafür verantwortlich machen, dass die AfD so stark in den Parlamenten vertreten ist, dass ihre Darbietungen dort nachhaltigen Schaden verursachen. Aber auch das wäre viel zu kurz gegriffen. Es ist einer fehlgeleiteten Politik zu verdanken, die sich viel zu selten am Interesse der Bevölkerung orientiert, dass die AfD heute dort ist, wo sie ist. Es war der Politikstil der letzten Jahre, der die Menschen zuerst abspenstig und dann wütend gemacht hat. Von der aktuellen Situation kann die AfD nur profitieren – egal, wer sich wie angestrengt von Otte distanziert oder es bleibenlässt.

Die CDU könnte natürlich einen eigenen Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl aufstellen. Das käme einem Rausschmiss Ottes gleich, den sich die Mehrheit der Partei zwischenzeitlich sowieso wünscht. Ein solcher Schritt würde aber viele besonders konservative Wählerinnen und Wähler zur AfD treiben. Die CDU steckt dadurch in einem echten Dilemma, weil sie natürlich nicht leichtfertig Wähler verprellen will.

Die CDU könnte aber auch das machen, was sie unter Angela Merkels Führung gelernt hat – nämlich gar nichts. Die Partei könnte die Lage aussitzen und sich bei der Bundesversammlung enthalten. Dann müsste die Union aber mit dem Stempel der Drückeberger leben, was sie politisch sicher nicht voranbringen wird.

Die CDU könnte es aber auch so machen wie schon vor fünf Jahren: Steinmeier wählen. Was dann passieren wird, ist seit Thüringen aber leider auch vorprogrammiert. Die AfD wird sich auf die CDU stürzen und ihr vorwerfen, den Kandidaten aus den eigenen Reihen für den populäreren amtierenden Bundespräsidenten geopfert zu haben. Der Rückenwind, den die CDU für diesen Schritt von den demokratischen Parteien zweifellos erhalten wird, vollendet dann die Intrige der Rechtspopulisten. Sie werden monieren, dass plötzlich akzeptabel ist, wofür sie 2020 heftigst kritisiert wurden.


Egal, wie man es dreht und wendet, die AfD wird aus der Misere als Siegerin hervorgehen. Selbst wenn sich die anderen Parteien absolut fair und demokratisch verhalten – sie haben zugelassen, dass eine antidemokratische Partei Macht und Einfluss erhält. Bei der anstehenden Bundespräsidentenwahl muss es der CDU um Schadensbegrenzung gehen. Auf keinen Fall darf die ehemalige Volkspartei zulassen, dass die AfD den Spaltpilz in ihre Mitte treibt. Macht sie die Spielchen der AfD jedoch mit, riskiert sie weitaus mehr als die eigene Bedeutungsstärke in der Bundesrepublik. Sie stärkt dadurch die Feinde der Demokratie und arbeitet gegen das, was sie vor über 70 Jahren aufgebaut hat.


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