Zeit für Beteiligung

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Seit knapp einem Monat diskutieren Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer Herkunft und Biographie zum Thema Ernährung. Der erste vom Bundestag bestellte Bürgerrat ist ein Meilenstein in der Geschichte der deutschen Demokratie. Zum ersten Mal haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, selbst konkrete Konzepte und Vorschläge zu erarbeiten, mit denen sich der Bundestag befassen muss. Der Bürgerrat ist nur eines unter vielen Beispielen, wie viel demokratisches Potenzial in der Bevölkerung steckt. Trotz Bürgerrat wird dieses Potenzial in jüngerer Zeit an wenigen anderen Stellen genutzt oder ausgebaut. In Zeiten chronischer Krisen und gesellschaftlicher Spaltung ist eine solche Blockade besonders fatal.

Demokratischer Meilenstein

Seit dem 29. September wird in Berlin Demokratiegeschichte geschrieben. 160 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger arbeiten seit diesem Tag im ersten vom Bundestag bestellten Bürgerrat zusammen. An drei Präsenzwochenenden und in sechs Online-Sitzungen treffen Menschen unterschiedlichen Alters und Herkunft, mit vielfältigen Meinungen und Interessen und mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen und Erfahrungen aufeinander. Sie alle werden bis Anfang des kommenden Jahres ein Gutachten erarbeiten, das im Anschluss dem Bundestag vorgelegt und verschiedene parlamentarische Prozesse durchlaufen wird. Dies kann dann dazu führen, dass sich Vorschläge aus dem Bürgerrat in künftigen Gesetzen niederschlagen werden.

Das Prinzip des Bürgerrats ist nicht neu. Irland führt ein ähnliches Modell schon seit Jahren erfolgreich durch und auch in Deutschland hat es bereits Bürgerräte gegeben. Im Gegensatz zum jetzigen Bürgerrat „Ernährung“ waren diese jedoch nicht offiziell vom Bundestag in Auftrag gegeben, sondern kamen durch das leidenschaftliche Engagement von Verbänden, Vereinen und NGOs zustande. Sie zeigten eindrucksvoll, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mehr direkte politische Beteiligung wünschen und im Ernstfall kluge und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können. Es ist ein gutes und ermutigendes Zeichen, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die Schirmherrschaft des ersten offiziellen bundesweiten Bürgerrats übernommen hat.

Lust auf Demokratie

In dieser Rolle betont die politisch mächtigste Frau im Land, dass der Bürgerrat keine Konkurrenzveranstaltung zum bewährten Parlamentarismus sei. Die vom Bürgerrat erarbeiteten Vorschläge sind nicht bindend, obwohl mit ihnen natürlich eine große politische Verantwortung und Erwartungshaltung einhergehe.

Dieses Schicksal teilt sich der erste offizielle Bürgerrat mit anderen bisherigen direktdemokratischen Bemühungen in der Bundesrepublik. Seit vielen Jahren versuchen verschiedene Organisationen und Initiativen, mehr Bürgerbeteiligung in Deutschland durchzusetzen. Mehr Demokratie e. V. führte beispielsweise kürzlich die zweite selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung zu kontroversen Themen durch. Die ungebrochen hohe Beteiligung an diesem Projekt zeigt deutlich, wie groß das Interesse in der Bevölkerung ist, stärker an wichtigen politischen Entscheidungen mitzuwirken.

Leuchtendes Beispiel

Die Schweiz gilt als Paradebeispiel für gelebte und funktionierende direkte Demokratie. Dort können die Menschen regelmäßig zu ausgewählten Themen abstimmen. Viele sehen in dem Alpenstaat ein leuchtendes Vorbild, wenn es um Bürgerbeteiligung geht. Andererseits ist die Schweiz viel kleiner als Deutschland. Sie ist politisch, wirtschaftlich und räumlich anders geprägt als die Bundesrepublik. Ein direkter Vergleich ist daher nur begrenzt möglich.

Trotzdem wäre ein stärkerer Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Gesetzgebung auch hierzulande wünschenswert. Entsprechende Instrumente müssen dabei über die reine Abstimmung hinausgehen. Natürlich sollten die Menschen im Land bei strittigen Themen die Möglichkeit haben, ihre Meinung dazu zu sagen. Doch auch wenn kontroverse Gesetze vom Parlament beschlossen werden, darf der Einfluss der Bürger nicht enden. Neben der klassischen Volksabstimmung und dem Volksbegehren, das Gesetzesinitiativen anstößt, sollte auch der Volkseinwand eine zentrale Rolle spielen, mit dem sich Gesetze nachträglich überprüfen lassen. Selbstverständlich muss all das an klare Regularien und strikte Quoren gebunden sein, um Missbrauch auszuschließen und Gesetzgebungsverfahren nicht zu kompliziert und langwierig zu machen.

Gewinn für’s Parlament

Das vielbemühte Schreckensbild einer drohenden Paralleldemokratie und einer Schwächung und Unterwanderung des Parlaments gilt übrigens nicht. Viel eher sind direktdemokratische Elemente auf Bundesebene eine Bereicherung für die bestehenden parlamentarischen Strukturen, weil sie ihnen neues Futter geben. Mit Volksabstimmungen und Co. lassen sich die Stimmungen in der Bevölkerung viel leichter einfangen. Auch in der laufenden Legislaturperiode erhalten die Abgeordneten auf diese Weise ein klares Stimmungsbild, nach dem sie ihre Politik ausrichten können.

Auf der anderen Seite haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit wichtigen politischen Themen intensiver auseinanderzusetzen als es jetzt der Fall ist. Wenn die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gesetzgebung mitwirken, stärkt das die Identifikation mit und den Zusammenhalt von Staat und Gesellschaft. Die direkte Demokratie ist die beste Medizin gegen chronisches „Die da oben“, weil daraus ein „Mit uns allen“ wird.

Fatale Zeichen

Leider will die aktuelle Bundesregierung davon nichts wissen. Obwohl mittlerweile gleich drei Parteien an der Macht sind, die mehr Bürgerbeteiligung immer offen gegenüberstanden, blockieren sie demokratische Mitbestimmung, statt sie zu fördern. Jüngstes Meisterstück an Demokratieabbau ist die im vergangenen März beschlossene Wahlrechtsreform. Diese entwertet die Erststimme bei Bundestagswahlen, weil Direktmandate weniger zählen und im Zweifelsfall nicht mehr ausschlaggebend sind für die parlamentarische Existenz kleiner Parteien. Auf diese Weise werden nicht nur regionale politische Strömungen missachtet, sondern der Wille vieler Bürgerinnen und Bürger insgesamt.

Die im Frühjahr beschlossene Wahlrechtsreform behindert demokratischen Fortschritt und zementiert die eigene Macht. Dieser Anschlag auf unser Wahlrecht ist ein denkbar schlechtes Vorzeichen für mehr direkte Demokratie. In einer Zeit der wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung war dies der ungünstigste Schritt, um die Wogen zu glätten. Mit einer Regierung, die grundsätzlich davon ausgeht, die Moral für sich gepachtet zu haben, und der Missachtung eines Teils der Wählerstimmen wird auch in Zukunft ein bürgernahes Regieren kaum möglich sein. In Anbetracht der zahlreichen Herausforderungen ist aber sicher nicht die Abschottung von den Bürgerinnen und Bürgern das Gebot der Stunde, sondern deren Einbindung.

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Win-Win für alle

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Die zweite selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung steht in den Startlöchern. Momentan können die Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform consul über die eingereichten Themenvorschläge abstimmen. Zur Auswahl steht auch die Idee, Vätern einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub zu garantieren. Die Vorteile dieser Überlegung liegen auf der Hand: die Mütter würden spürbar entlastet, die Väter könnten leichter eine Beziehung zum Kind herstellen. Der Vorstoß bringt uns einer gleicherechtigten Gesellschaft ein gutes Stück näher.

Wir leben in einer fortschrittlichen und gleichberechtigten Gesellschaft? Von wegen. Auch im Jahr 2023 ist Kindererziehung oft allein Sache der Mütter. Sie kümmern sich um den Nachwuchs, sie scheiden aus dem Berufsleben aus und sie sind finanziell abhängig von Männern. Auf der anderen Seite wird es auch den Vätern alles andere als leichtgemacht, diese Strukturen zu durchbrechen und für ihre Familien dazusein. Ein garantierter Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen kann hier einen erheblichen Unterschied machen.

Vorteil für alle

Diese Regelung wäre eine Win-Win – Situation für alle Beteiligten. Das Neugeborene könnte von Anfang an einen starken Bezug zu beiden Elternteilen aufbauen, die Mutter würde bei der schweren Aufgabe der Kinderbetreuung spürbar entlastet und für die Vater-Kind – Beziehung wäre eine solche Auszeit ebenfalls ein Gewinn.

Auch die Arbeitgeber würden vom Vaterschaftsurlaub profitieren. Dauerhaft eingespannt zu sein und das Gefühl zu haben, die Frau mit den Sorgen und der Arbeit zu Hause alleinzulassen, belastet auch die Väter. Wie viel motivierter wären sie, wenn man ihnen gleich zu Beginn ihrer Elternzeit die Zeit gibt, sich an die neue Situation zu gewöhnen, anstatt vorschnell zu Normal überzugehen?

Fortschritt auf dem Papier

Mancheiner mag einen kurzzeitigen Vaterschaftsurlaub für überflüssig halten. Immerhin gibt es bereits seit Jahren flexible Teilzeitmöglichleiten für Mütter und Väter. Zwischenzeitlich kann man die Elternzeiten sogar splitten, damit beide Elternteile abwechselnd für das Kind dasind.

Trotz dieser fortschrittlichen Regelung sieht die Realität in vielen Fällen noch immer anders aus. Das Einkommen der Männer liegt auch heute teilweise erheblich über dem ihrer Frauen. Wer in Elternzeit geht, hängt maßgeblich von der Höhe des Gehalts ab. Bei diesem Ungleichgewicht sind es folglich die Frauen, die zugunsten ihrer Männer auf eine geregelte Erwerbstätigkeit verzichten.

Gemeinsam für’s Kind

Ein garantierter Vaterschaftsurlaub ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden Teilzeitmodellen. Er ermöglicht es allen Vätern, in den ersten zwei Wochen nach der Geburt bei ihren Kindern zu sein. Das stärkt nicht nur die Bindung zwischen den beiden, es ermuntert die Väter außerdem dazu, gemeinsam mit ihren Partnerinnen von den Teilzeitregelungen Gebrauch zu machen.

Die Frauen hingegen würden nicht den Anschluss an die Arbeitswelt verlieren. In vielen Fällen scheiden Mütter heute teilweise für mehrere Jahre aus dem Berufsleben aus. Auf dem freien Markt kann das schnell zum Karrierekiller werden. Auf diese Weise werden viele Frauen vor eine Entscheidung gestellt, die sie nicht treffen müssen sollten. Für eine fortschrittliche und gleichberechtigte Gesellschaft ist das eine Selbstverständlichkeit.


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