Nur zweite Wahl?

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Die zweite selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung steht in den Startlöchern. Momentan können die Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform consul über die eingereichten Themenvorschläge abstimmen. Viele umtreibt dabei die sinkende Repräsentation des Wählerwillens in den Parlamenten, weil sich immer weniger Menschen von den etablierten Parteien vertreten fühlen. Um ihre Stimmen nicht verfallen zu lassen, soll es nun eine Ersatzstimme richten. So originell der Vorschlag auch sein mag, verfehlt er das eigentliche Ziel. Gestärkt wird nicht die demokratische Teilhabe, sondern Verdruss und politischer Stillstand.

Im politischen Abseits

Die Wahlbeteiligung in Deutschland ist zu gering. Auch wenn sich die Quote bei den letzten Wahlen bei ungefähr 75 Prozent eingependelt hat, besteht für Schulterklopfen kein Anlass. Dazu kommt, dass sich immer mehr Menschen von keiner kandidierenden Partei mehr vertreten fühlen oder ihre Stimme nicht gezählt wird, weil die Partei ihrer Wahl an der 5-Prozent – Hürde gescheitert ist. Bei der Bundestagswahl 2013 beispielsweise traf das auf rund ein Zehntel der Wählerinnen und Wähler zu, weil sowohl AfD als auch FDP den Einzug in den Bundestag knapp verpasst hatten.

Immer lauter werden jetzt die Rufe nach einer Ersatzstimme, damit der eigene politische Wille auf jeden Fall abgebildet wird. Falls die erste Wahl nicht in den Bundestag einzieht, zählt die Ersatzstimme für eine der etablierten Parteien. Für ebendiese ist eine solche Regelung auch gedacht. Eine Ersatzstimme gäbe den großen Parteien die Gewissheit, am Ende sowieso gewählt zu werden. Die Ersatzstimme zementiert ihre Macht und verhindert demokratischen Wandel, anstatt ihn zu fördern.

Wählen mit Weitsicht?

Eine dritte Stimme wäre zudem ein Hindernis, um politische Unzufriedenheit auszudrücken. Denn wer wählt aus Protest eine kleine Partei, wenn er sich mit der Ersatzstimme die Option einer großen Partei offenhält? Für echte Protestwähler ist dieser Vorschlag überhaupt nicht geeignet.

Die Ersatzstimme ist außerdem undemokratisch, weil bestimmte Wählerinnen und Wähler dadurch eine Stimme mehr hätten als andere. Wer von der Ersatzstimme Gebrauch macht, bereitet sich auf ein mögliches Szenario vor. Bei freien demokratischen Wahlen geht es aber gerade darum, dass man das Ergebnis nicht kennt und sich entsprechend nicht darauf vorbereiten kann.

Zweite Wahl

Die Gewissheit – oder zumindest der Verdacht – man war für die Wähler nur zweite Wahl, kann sich nachteilig auf politisches Engagement in den Parteien auswirken. Die Gefahr von Abgeordneten zweiter Klasse ist nicht von der Hand zu weisen, wenn manche Parlamentarier einzig aufgrund der Ersatzstimme im Plenum sitzen. Auch politische Innovation wird auf diese Weise unterdrückt.

Die zentrale Überlegung bei einer Ersatzstimme ist die Wahrung der politischen Repräsentation möglichst vieler Menschen. Genau das Gegenteil wird aber eintreten. Es wird immer so sein, dass die zweite Wahl mit höherer Wahrscheinlich zum Zuge kommt als die erste Wahl. Zwar drückt die Ersatzstimme die theoretische Präferenz aus, kleine Parteien werden dennoch abgewürgt.

In Zeiten der zunehmenden politischen Diversifizierung und der gerade beschlossenen Wahlrechtsreform wäre es daher sinnvoller, das Quorum auf beispielsweise 3 Prozent zu senken. So würden auch solche Wähler gehört werden, die sich von keiner der etablierten Parteien vertreten fühlen. Es wäre ein echter Anstoß für die großen Parteien, über ihre Programme nachzudenken.

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Rechtes Überangebot

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Die neugegründete Partei „Bündnis Deutschland“ versteht sich als konservative Alternative zur CDU und wählbarere Konkurrenz für die AfD. Sie will politisch Heimatlose und Enttäuschte abholen und sie wieder in den demokratischen Diskurs einbinden. Im Dickicht des rechten Spektrums ist sie eine weitere neoliberale Gruppierung, die wie von selbst aus dem Boden zu sprießen scheinen. Und tatsächlich haben immer mehr Menschen in Deutschland das Gefühl, ihre Interessen würden politisch nicht abgebildet werden. Die Repräsentationslücke klafft jedoch nicht auf der rechten Seite des demokratischen Meinungskorridors. Immer deutlicher wird, dass echte linke Parteien mittlerweile Mangelware auf den Wahlzetteln sind.

Alternative zur Alternative

Seit dem 20. November 2022 ist die deutsche Parteienlandschaft um eine Partei reicher. Mit dem Bündnis Deutschland hat sich eine weitere Gruppierung formiert, die sich klar rechts der CDU verortet. Laut eigenen Angaben sehen die Gründerinnen und Grüner der Partei eine Repräsentationslücke im konservativen Spektrum, die von der AfD nicht gefüllt wird. Die neue Partei soll all jenen Wählerinnen und Wählern eine politische Heimat bieten, die sich eine klar konservative und wirtschaftsliberale Politik in Deutschland wünschen. Gesprächen mit anderen Parteien zeigt sich das Bündnis offen.

Die Neugründung ging groß durch die Medien. Die Mitglieder der ersten Stunde hatten ausgiebig Gelegenheit, der breiten Öffentlichkeit die Ziele ihrer Partei zu erläutern. Man wolle spätestens bei der Bürgerschaftswahl in Bremen im kommenden Frühjahr erste politische Erfolge erzielen. Trotzdem stellt sich unweigerlich die Frage, ob ein solch großes Presseecho angemessen war. Immerhin versuchten in den letzten Jahren mehrere Parteien, der AfD den Rang abzulaufen. Jedes dieser Projekte erlitt aber bösen Schiffbruch. Das Bündnis Deutschland hat bis zum heutigen Tage noch nicht einmal einen Wikipedia-Artikel.

Ähnlich wie die Blaue Partei von Frauke Petry und die Liberal-Konservativen Reformer von Bernd Lucke besteht die neue Partei zu einem beträchtlichen Teil aus ehemaligen Mitgliedern der AfD. Auch Überläufer der CDU suchen in dem Bündnis ein neues politisches Glück. Anders als die hoffnungslosen Versuche der ehemaligen AfD-Vorsitzenden besteht die Führungsriege von Bündnis Deutschland nicht aus AfD-Abtrünnigen. Damit enden die Unterschiede zu den rechten Splitterparteien der letzten Jahre auch schon. Auch dem Bündnis Deutschland wird eine programmatische Nähe zur FDP nachgesagt, besonders in Fragen der Wirtschaftspolitik. Es ist daher durchaus möglich, dass die Partei hier punkten kann, weil sich die Liberalen in der Ampelkoalition verheddert und sich gerade bei wirtschaftlichen Fragen kaum durchsetzen können.

Politisch verwahrlost

Die AfD kann viele dieser enttäuschten Wähler nicht mehr mobilisieren. Nach einigen Erfolgsjahren kurz nach der Gründung schrumpft die Partei besonders auf Länderebene immer mehr auf eine verlässliche Stammwählerschaft politisch Frustrierter zusammen. Sie sind schon lange keine Protestwähler mehr, sondern wählen aus gewohntem Frust die AfD. Eine große Zahl an Protestwählern der Jahre 2014 bis 2019 ist wieder dahin zurückgekehrt, wo sie herkamen: ins Nichtwählerlager.

Die AfD zeigte kurzzeitig das demokratische Potenzial dieser Wählerinnen und Wähler auf. Sie waren durchaus für eine politische Beteiligung zu begeistern, auch wenn mit der AfD natürlich kein Blumentopf zu gewinnen war. Das starke Abschneiden der Rechtspopulisten bei der Bundestagswahl 2017 war schockierend, hätte aber auch als Weckruf genutzt werden können. Stattdessen war es von Anfang an verpönt, Wählerinnen und Wähler von der AfD zurückzugewinnen. Mit diesen Menschen wollte man weder vor noch nach der Wahl etwas zu tun haben – und erst recht nicht mit ihren Sorgen und Ängsten.

Der Rechtsruck der Linken

Früher waren es linke Parteien, welche diese Menschen abgeholt haben. Lange vorbei sind aber die Zeiten, in denen sich die SPD für ihre Belange einsetzte. Gerhard Schröder, der Kanzler der Bosse, hat dann auch noch die letzten Wähler vertrieben, die nach einer echten linken Alternative gesucht hatten. Die Linke fing diese enttäuschten Wähler einige Jahre lang auf, bis sie damit begann, sich hauptsächlich mit sich selbst zu beschäftigen. Sehenden Auges ließ man die sorgengeplagten Menschen nach rechts abwandern. Dort wählen einige zuverlässig die AfD oder eine der anderen zahlreichen neurechten Parteien. Das Bündnis Deutschland beruft sich auf eine Repräsentationslücke im rechten Spektrum. In Wirklichkeit herrscht in dieser Ecke aber ein absurdes Überangebot.

Keine dieser rechten Parteien hat sich in den letzten Jahren nennenswert bewegt. Die AfD wurde mit einer offensichtlichen Tendenz zum Rechtsextremismus gegründet. Dieses bei der Parteigründung einkalkulierte Risiko hat die Partei zwischenzeitlich aufgefressen und gibt heute den Ton in der Partei an. Die anderen rechten Parteien wurden oftmals aufgrund der vielen Grenzüberschreitungen der erfolgreichen AfD gegründet oder weil sich die Partei immer mehr als Fundamentalopposition versteht.

Bewegung und Veränderung gab es hingegen im linken Spektrum. Die Grünen haben die meisten ihrer einstigen Grundsätze vollends über Bord geworfen und sind spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine glühende Kriegsverehrer. Die SPD ist durch die vielen Jahre in der Großen Koalition dauerhaft entstellt und die Linken hoffen insgeheim, den freigewordenen Platz der Grünen einzunehmen und würden dafür vielleicht sogar bereitwillig rechts der Sozialdemokraten platznehmen.

Frust ohne Protest

Eine aussichtsreiche traditionell linke Partei gibt es in Deutschland derzeit nicht. Eine Repräsentationslücke macht das aber noch nicht. Beobachtet man aber dann den Hype, der um eine mögliche Wagenknecht-Partei veranstaltet wird, sieht die Lage schon ganz anders aus. Ganz offensichtlich gibt es eine nicht zu unterschätzende Zahl an Menschen, die sich eine dezidiert linke Partei wünschen, die den Kurs der populären linken Politikerin folgt. Verlässliche Schätzungen gehen sogar von einem Wählerpotenzial von bis 30 Prozent aus, was fast dem Niveau einer Volkspartei entspricht. Wahrscheinlich würden nicht alle diese Menschen eine solche Partei tatsächlich wählen, aber sie alle würden die Gründung einer neuen linken Partei als Bereicherung in der Parteienlandschaft ansehen.

Aber egal, ob links oder rechts: Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sieht sich im derzeitigen politischen Spektrum nicht abgebildet. Dass die derzeitigen Herausforderungen wie Energiekrise, Klimawandel und Krieg die Menschen vor enorme Probleme stellen, liegt auf der Hand. Sie haben allen Grund unzufrieden und empört zu sein. Ihr Protest ist dafür erschreckend leise. Es gibt keine ernstzunehmende politische Kraft, welche dieses Potenzial bündelt und zum Ausdruck bringt. Die groß angekündigten Sozialproteste des Heißen Herbst blieben bislang größtenteils aus. Weder AfD noch Linken gelang es, nennenswert viele Menschen auf die Straßen zu bringen.

Es ist nicht gut für eine Demokratie, wenn das Land so augenscheinlich gegen die Wand gefahren wird und die Mehrheit schweigt. Selbst wer die Maßnahmen der Bundesregierung feiert, muss zugeben, dass sie für einen großen Teil der Bevölkerung sehr einschneidend sind und unweigerlich zu Kritik führen müssen. Jeder, der noch recht bei Trost ist, muss sich in diesen Zeiten wundern, warum die Straßen ein paar verzogenen Gören gehören, aber nicht den abertausenden an Menschen, die Angst haben vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Wenn diese Menschen der Demokratie nicht für immer verlorengehen sollen, muss eine neue Partei her. Und zwar schnell.


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Alles oder nichts – Wählen mit 16

Beitragsbild: jette55, pixabay.

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Wer in Deutschland unter 18 ist, hat bei Wahlen häufig schlechte Karten. Nur in einigen Bundesländern dürfen Jugendliche bei Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abgeben. „Richtig so“, meinen die einen. „Unfair“, protestieren die anderen. Viele Skeptiker lassen sich von plumpen Vorannahmen leiten, während einige Befürworter wichtige Spielregeln der Demokratie hinten anstellen. Dabei geht es bei dieser Frage doch um das Miteinander, und nicht um das Gegeneinander.

Wahlen FSK 18

“Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Beim Wahlalter für die Bundestagswahl ist das Grundgesetz eindeutig. Wer nun noch glaubt, dass nur Volljährige in Deutschland wählen dürfen, der lese sich das Zitat aus der Verfassung noch einmal Wort für Wort durch. Denn nur das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt zu werden, ist an die Volljährigkeit gekoppelt. Das aktive Wahlrecht hingegen ist noch präziser an ein bestimmtes Alter gebunden. Dieses Alter ist momentan deckungsgleich mit der Volljährigkeit. Bei Verfassungsänderung könnte es also unkompliziert weiter gesenkt werden, ohne den Begriff der Volljährigkeit auszuhöhlen oder anzugreifen. Das ermöglichte es auch den Parlamentariern der Brandt-Ära das Wahlalter von damals 21 auf 18 Jahre abzusenken.

Doch für eine solche Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel – Mehrheit im Bundestag erforderlich. Die unionsgeführte Bundesregierung kann die Reform des Wahlrechts also kinderleicht blockieren. Denn auch wenn die Große Koalition geschrumpft sein mag – ihr sind weiterhin über die Hälfte der Sitze im Bundestag sicher. Auf Bundesebene wird sich ein Wahlrecht für 16-jährige also weiterhin nicht durchsetzen lassen.

Der Mythos von den komplexen politischen Zusammenhängen

Auf Landesebene sieht es da schon ganz anders aus. Artikel 38 des Grundgesetzes beschäftigt sich mit den Wahlen zum Bundestag, nicht aber mit denen zu den Landtagen. Für ihr jeweiliges Wahlrecht sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Inzwischen dürfen 16-jährige in vier Bundesländern an den Landtagswahlen teilnehmen (und zwar in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein). In sechs weiteren Ländern sind die 16- und 17-jährigen zumindest nicht von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. In Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt haben die jungen Menschen ein umfassenderes Wahlrecht als in den übrigen sechs Bundesländern.

In über der Hälfte der Republik dürfen 16-jährige also weiterhin nicht wählen. Viele der Kritiker einer entsprechenden Wahlrechtsreform berufen sich immer wieder auf die gleichen Argumente. So bezweifeln viele von ihnen, ob 16-jährige bereits in der Lage sind, die komplexen politischen Zusammenhänge zu verstehen. Ich aber frage: Wer, wenn nicht diese Altersgruppe? Genau dann werden Schüler nämlich im Gemeinschaftskundeunterricht an das Wahlsystem der Bundesrepublik herangeführt. Was ein Ausgleichsmandat ist und wie es zustandekommt, kann so mancher 16-jähriger sicher besser erklären als jemand, der schon mehrere Bundestagswahlen hinter sich hat.

Wenig überraschend kommt ein solches Argument häufig von der Partei um Christian Lindner. Der tiefgelbe Partei- und Fraktionschef machte vor nicht allzu langer Zeit gehörig von sich reden, als er das politische Verständnis jugendlicher Klimaaktivisten bezweifelte. Und das kommt ausgerechnet von einem Mann, der einst selbst als – Achtung, Pointe! –16-jähriger in seine Partei eintrat. Im übrigen ist eine Mitgliedschaft bei den Julis (Jungen Liberalen) bereits im zarten Alter von gerade einmal 14 Jahren möglich.

Lappen ja, Wahlschein nein

Womit wir auch schon beim nächsten Argument der Skeptiker wären. In solch jungen Jahren hat man andere Dinge im Kopf als Politik. Stimmt. Die nächste Mathearbeit zum Beispiel. Oder den ersten Freund. Oder die Führerscheinprüfung. Denn Fahrstunden dürfen 16-jährige in Deutschland problemlos absolvieren. Von vielen Wahlen bleiben sie allerdings ausgeschlossen.

Außerdem ist dieses Argument leicht umkehrbar. Es suggeriert nämlich beinahe, dass ältere Menschen an nichts anderes als an Politik denken. Wenn ich nicht gerade einen neuen Beitrag für diesen Blog schreibe, denke ich zum Beispiel oft an Essen. Oder an meine Freunde. Oder an Geld. Und nicht jeder denkt so oft über politische Zusammenhänge nach wie ein Bundestagsabgeordneter. Weder 16-jährige noch 40-jährige.

Die Jugend macht Druck

Vielleicht mag es stimmen, dass politisches Desinteresse verstärkt unter jungen Leuten auftritt. Doch hier werden grandios Ursache und Wirkung vertauscht. Würde man das Wahlrecht für Unter-18 – jährige öffnen, so würden sich viele Teenager ganz anders mit Politik und Gesellschaft auseinandersetzen. Das Phänomen „interessiert mich nicht“ würde in dieser Alterskohorte dann nicht mehr signifikant öfter auftreten als bei deutlich älteren Menschen.

Übrigens hat nicht nur die FDP eine Jugendorganisation. In vielen weiteren Parteien treten zahlreiche Jugendliche für ihre politischen Überzeugungen ein. Dieses Engagement geht dabei oft über Parteigrenzen hinaus. In jüngster Zeit bewies die Fridays-for-Future – Bewegung, welch enormes politisches Potenzial, und vor allem Interesse, in der Jugend steckt.

Die Gegner des Ab-16 – Wählens kommen dann mit der Keule, Jugendliche seien leichter durch Extrempositionen verführbar. Dazu sei folgendes gesagt: Der Ausschluss von 16- und 17-jährigen bei Wahlen hat in der deutschen Geschichte noch nie dazu geführt, dass das Volk besser vor Extremen geschützt war. Das Gegenteil ist richtig: Sowohl 1968 als auch 1989 und heute sind es in großer Zahl junge Menschen, die für die Demokratie und gegen Gewalt und Extreme auf die Straße gehen.

Keine Experimente mit dem Rechtsstaat!

Trotzdem ist genau so wahr, dass viele 16-jährige tatsächlich in höherem Maße manipulierbar sind als ältere Gruppen. Da sie nach geltendem Recht noch nicht volljährig sind, stehen sie weiterhin in verschiedenen Abhängigkeitsverhältnissen; zum Beispiel von den Eltern. Auch das muss beim Wahlrecht ab 16 bedacht werden. Ein solches „Experiment“ darf auf keinen Fall auf dem Rücken des Rechtsstaats durchgeführt werden.

Neue Wege sollten aber dennoch beschritten werden. Das Argument, Jugendliche hätten ja keine Erfahrung mit Wahlen halte ich für unlauter. Über eine solche Erfahrung verfügten unsere Vorfahren nach dem Ersten Weltkrieg schließlich auch nicht und trotzdem machten sie sich auf den mutigen Weg in die erste deutsche Republik.

Die herkömmlichen Gründe, warum 16-jährige auf ihr Wahlrecht verzichten sollen, hinken also größtenteils. Manche von ihnen sind willkürlich oder austauschbar. Viele andere sind leicht zu widerlegen. Wenn eine demokratisch verfasste Gesellschaft funktionieren soll, dann geht das nur, wenn möglichst wenige Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Demokratie gelingt nämlich nur gemeinsam. In den meisten Debatten zu diesem Thema vermisse ich allerdings oft ein zentrales Thema. Alle reden immer davon, warum es so eine gute Idee ist, Jugendliche wählen zu lassen oder warum das unter gar keinen Umständen erlaubt sein sollte. Kaum einem fällt allerdings die Ungerechtigkeit auf, wenn man Jugendliche einerseits wählen lässt, ihnen eine eigene Kandidatur, also das passive Wahlrecht, andererseits weiter vorenthält.

Von Wahlvieh, Amthor und der CDU

Für mich ist völlig klar: Aktives und passives Wahlrecht gehören untrennbar zusammen. Alles andere wäre zutiefst undemokratisch und würde der Demokratie eher schaden als nützen. Wenn Jugendliche zwar Parlamentarier wählen dürften, selbst aber keine Parlamentarier werden dürften, dann würde Politik über sie gemacht werden, bestenfalls noch für sie, aber niemals mit ihnen. Unter-18 – jährige würden auf diese Weise zum bloßen Wahlvieh degradiert werden, das zwar mitbestimmt, wie das Parlament zusammentritt, aber niemals aktiv daran teilnehmen könnte. Auf lange Sicht sehe ich hier die Gefahr von Politikverdrossenheit, weil sich Jugendliche trotz Wahlrecht nicht in der realen Politik wiederfinden.

Diese Gefahr steigt natürlich enorm, wenn man jungen Menschen generell das Recht zu wählen abspricht. Nachdem Rezo auf YouTube ordentlich Tacheles geredet hat, verbreitete sich der Hashtag NieMehrCDU wie ein Lauffeuer. Vor allem die Christdemokraten haben den Anschluss an die junge Generation verloren, sonst wäre eine solch ablehnende Haltung nicht denkbar, Amthor hin oder her.

Ein Spiegel der Gesellschaft

Um die Jugendlichen zu erreichen, müssten sich alle Parteien bewegen und ihre Programme zumindest in Teilen anpassen. Ich kann schon verstehen, warum einige Parteien darauf keine Lust haben. Denn durch ein solch einseitiges Wahlrecht – Wählen ja, aber Gewählt-werden nein – entstünde erst recht ein Ungleichgewicht in den Parlamenten. Die Parteien würden für Stimmen von Menschen werben, die selbst aber überhaupt nicht repräsentiert wären. Selbst wenn bereits heute die Realität anders aussieht, gilt weiterhin: Der Bundestag sollte ein möglichst umfassendes Gesamtbild der Bevölkerung widerspiegeln.

Doch, oh Schreck, solch eine Regelung würde ja fast zwangsläufig mit der Schulpflicht kollidieren. Außerdem hätten es Jugendliche schwerer, eine Ausbildungsstelle zu finden, wenn sie für ein Bundestagsmandat erst einmal beurlaubt werden müssten oder sich die Stellensuche dadurch um Jahre verzögern würde. In Bundesländern wie Baden-Württemberg hat man daher einen sehr geschickten Kompromiss gefunden. Jugendliche dürfen dort zwar nicht an den Wahlen zum Landtag teilnehmen, dafür aber an Bürgerbegehren und anderen plebiszitären Mitwirkungsformen.

Ein guter Kompromiss

Das gute am Plebiszit ist, dass dort stets sachbezogene Themen behandelt werden. Es geht nicht um die Wahl von Abgeordneten oder die Zusammensetzung eines Parlaments. Bei Volksbegehren geht es immer um konkrete politische Fragestellungen, etwa ob eine neue Schwimmhalle gebaut werden soll oder ob ein Bahnhof unter die Erde verlegt werden soll. Anders als bei abstrakten Parlamentswahlen gibt es hier immer etwas unmittelbar zu entscheiden. Man kann Jugendlichen nicht vorwerfen, und anderen natürlich auch nicht, sie würden die komplexen politischen Zusammenhänge nicht verstehen, wenn sie die Wahl haben zwischen Ja, Nein oder einer Stimmenthaltung.

Ich halte eine solche Praxis für sehr sinnvoll, weil sie Jugendliche zwar eindeutig miteinbezieht, ein einseitiges und undemokratisches Wahlrecht allerdings verhindert. Warum 16-jährige nicht mitbestimmen dürfen, was im Land vor sich geht, erschließt sich mir nicht. Den Argumenten, warum sie zu jung sind, ein tatsächliches Mandat auszuüben, stehe ich jedoch offen gegenüber. Und solange das eine nicht gewährleistet ist, darf auch das andere nicht stattfinden. Getreu dem Motto: Alles oder nichts.

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